Überblick

Der Weg zur Pflegeelternschaft
Sie haben Interesse an einer Pflegeelternschaft?
Wenn Sie sich vorstellen können, als Pflegeeltern ein Kind bei sich aufzunehmen, ist zunächst die Kinder- und Jugendhilfe Ihrer Bezirkshauptmannschaft bzw. Ihres Magistrats für Sie zuständig. Diese macht sich ein Bild von den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Kindes und entscheidet über die Eignung für die Pflegeelternschaft. Auch die Vermittlung, Anbahnung und Begleitung eines Pflegeverhältnisses liegt bei der Kinder- und Jugendhilfebehörde.
Informationen zu den Voraussetzungen sowie zu rechtlichen und finanziellen Fragen finden Sie hier: Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oö.