Was ich einen Familienrichter schon immer fragen wollte
Kindschaftsrecht – Theorie und Praxis aus der Sicht eines Familienrichters
Welche Rechte und Pflichten sind mit der Obsorge für ein Kind verbunden?
Gibt es ein Mindestkontaktrecht für die leiblichen Eltern von Pflegekindern?
Wann kann es zur Rückführung in die Herkunftsfamilie kommen?
Warum dauern Gerichtsverfahren so lang, und wie weit werden Pflegeeltern dabei einbezogen?
Diese, ähnliche oder auch ganz andere Fragen aus dem Kindschaftsrecht sollen an diesem Abend durch theoretische Inputs, vor allem aber durch praktische Beispiele aus dem Alltag eines Familienrichters verständlich und lebensnah erörtert werden.
Referent
Mag. Thomas Hacker
seit mehr als 20 Jahren Familien- und Jugendrichter am Bezirksgericht Traun
Datum
Dienstag, 28. April 2020
18.00 - 21.30
4 Einheiten
Ort
Seminarhaus St. Klara, Salzburgerstraße 20, 4840 Vöcklabruck, 07672 277323280
Anmeldeschluss
17. März 2020